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   BFH, 06.05.2013 - VI B 167/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16540
BFH, 06.05.2013 - VI B 167/12 (https://dejure.org/2013,16540)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2013 - VI B 167/12 (https://dejure.org/2013,16540)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - VI B 167/12 (https://dejure.org/2013,16540)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Krankheit des Mandanten

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Krankheit des Mandanten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56, FGO § 116 Abs 3, ZPO § 85 Abs 2
    Wiedereinsetzung: Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Krankheit des Mandanten

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Krankheit des Mandanten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung: Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Krankheit des Mandanten

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Krankheit des Mandanten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 1
    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtzeitiger Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Erkrankung des Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätze zur Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.10.1974 - VIII R 203/73

    Urteil - Urlaubsabwesenheit - Beteiligter - Niederlegung - Postanstalt - Wirksame

    Auszug aus BFH, 06.05.2013 - VI B 167/12
    a) Der Hinweis des Prozessbevollmächtigten auf die Erkrankung des Klägers geht insoweit (schon deshalb) fehl, da der Ablauf der Frist durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung hätte verhindert werden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 1974 VIII R 203/73, BFHE 113, 423, BStBl II 1975, 213, und vom 29. November 1994 X R 108/94, juris).
  • BFH, 29.11.1994 - X R 108/94
    Auszug aus BFH, 06.05.2013 - VI B 167/12
    a) Der Hinweis des Prozessbevollmächtigten auf die Erkrankung des Klägers geht insoweit (schon deshalb) fehl, da der Ablauf der Frist durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung hätte verhindert werden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 1974 VIII R 203/73, BFHE 113, 423, BStBl II 1975, 213, und vom 29. November 1994 X R 108/94, juris).
  • BFH, 20.07.2016 - I R 6/16

    Wiedereinsetzung: Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch

    a) Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 Satz 1 FGO muss sich ein Kläger das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. Mai 2013 VI B 167/12, BFH/NV 2013, 1427).
  • BSG, 08.07.2020 - B 10 ÜG 18/19 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Kostenerstattungsverfahrens

    Vor allem aber legt der Kläger nicht dar, was ihn daran gehindert hat, in den mehr als sechs Stunden bis zum Fristablauf - gegebenenfalls wiederum mit Unterstützung Dritter - unter Hinweis auf den Computerabsturz zumindest einen kurzen Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist nach § 160a Abs. 2 Satz 2 SGG zu stellen und damit den Fristablauf zu verhindern (vgl BFH Beschluss vom 6.5.2013 - VI B 167/12 - juris RdNr 6 mwN) .
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